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Christa Lachenmaier | Photography

Kalscheurer Weg, Weg V9
D 50969 Köln
Telefon: +49 (0) 221 - 310 10 38
E-Mail: mail@christalachenmaier.de

Geschäftsführer und Inhaber: Christa Lachenmaier
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 5 TMG ist Christa Lachenmaier

 

Mitglied bei der Fotografenagentur Laif Köln

 

 

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Christa Lachenmaier Photography


 

I. ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Christa Lachenmaier Photography, im nachfolgendem Fotograf genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-­Positive, Papierbilder, Still-­Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. URHEBERRECHT
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist -­ sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde -­ jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder verlangt Christa Lachenmaier, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

III. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor-­ und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Bestellung einer Bildproduktion (Rahmung, Kaschierung,...) ist eine Anzahlung von 75% der Rechnungssumme zu leisten.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-­technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-­Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. HAFTUNG
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. NEBENPFLICHTEN
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-­ und Verbreitungsrecht sowie bei Aufnahmeobjekten und Personenbildnissen die Einwilligung der Rechteinhaber und abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport-­ und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde -­ auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: ein) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist, als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden-­ oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. DIGITALE FOTOGRAFIE
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. BILDBEARBEITUNG
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-­Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. NUTZUNG UND VERBREITUNG
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-­Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-­ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-­ und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4.Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

8. Der Fotograf behält sich das Recht vor, sofern nicht anderes vereinbart ist, als Urheber der Lichtbilder diese durch Dritte weiter zu verwerten.e Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Stand Köln 01.Januar 2018

 

Neue AGB gültig ab 12.2021 die obige verliert damit die Gültigkeit.

Christa Lachenmaier Photography I Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildproduktionen, die Lieferung von Bildern und die Vergabe von Lizenzen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern, die Lieferung und elektronische Übermittlung von Bildern sowie die Vergabe von Bildlizenzen durch Christa Lachenmaier („Fotografin“) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Vertragspartner („Auftraggeber“) ist derjenige, der die Fotografin mit der Anfertigung von Bildern beauftragt, Bilder aus dem Archiv anfordert oder Nutzungsrechte (Lizenzen) einholt.

2. Auftragsproduktionen

2.1. Auftragsabwicklung

2.1.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fotografin den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.

2.1.2. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Örtlichkeiten und Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentums- und Hausrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderlichen Einwilligungen oder Freigabeerklärungen der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Die Einwilligungen oder Freigabeerklärungen müssen sich auch auf die Verwertung der Bilder durch die Fotografin (Ziffer 4.1.6.) und/oder durch Dritte erstrecken, denen die Fotografin Nutzungsrechte einräumt oder auf die sie solche Rechte überträgt.

2.1.3. Soll auf einer Baustelle oder an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass die Fotografin gefahrlos arbeiten kann. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die der Fotografin aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen.

2.1.4. Kann ein Aufnahmetermin wegen der Wetterverhältnisse, der aktuellen Situation vor Ort oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden, ist die Fotografin rechtzeitig hierüber zu informieren und der Fotografin Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die Fotografin hat außerdem einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar gemäß Ziffer 2.2.8.

2.1.5. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Aufnahmearbeiten zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung werden keine Nutzungsrechte übertragen.

2.1.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Fotografin zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

2.2. Honorare und Nebenkosten

2.2.1. Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht sie nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2.2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

2.2.3. Zusatzleistungen, insbesondere die Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu vergüten.

2.2.4. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die der Fotografin im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Reisen, Übernachtungen, Modellbuchung). Gesondert zu erstatten sind auch die Kosten, die der Fotografin durch besonders aufwendige Bilder (z.B. Luftaufnahmen) oder durch den Einsatz spezieller Technik (z.B. Hebebühne, aufwendige Lichtanlagen) entstehen.

2.2.5. Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Fotografin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

2.2.6. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie bei der Fotografin angefallen sind.

2.2.7. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2.8. Bei Ausfall eines Aufnahmetermins, ist die Fotografin berechtigt, ein Ausfallhonorar geltend zu machen, es sei denn, der Ausfall ist alleine von der Fotografin zu vertreten. Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, erhält die Fotografin ein Ausfallhonorar von 100% des vereinbarten Pauschalhonorars bei einer Absage binnen 24 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermins, und ein Ausfallhonorar von 50% bei einer Absage binnen 25 bis 72 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermins. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin ein Ausfallhonorar von 100% des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes, sofern eine Absage binnen 24 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermins erfolgt, und ein Ausfallhonorar von 50%, sofern eine Absage binnen 25 bis 72 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermin erfolgt. Zusätzlich hat der Auftraggeber der Fotografin die im Zusammenhang mit dem ausgefallenen Aufnahmetermin entstandenen Nebenkosten zu erstatten.

3. Anforderung von Archivbildern

3.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv der Fotografin anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen. Die dauerhafte Archivierung von Bildern ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht zulässig.

3.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

3.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

3.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann die Fotografin eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die von der Fotografin dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist die Fotografin – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. Wird die in Ziffer 3.1. geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder bei der Fotografin neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.

4. Erwerb und Umfang von Nutzungsrechten (Lizenzen), Verwendung von Bildern

4.1. Nutzungsrechte (Lizenzen)

4.1.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eingeräumt werden grundsätzlich nur urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Bildern. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Gelieferte bzw. elektronisch übermittelte Bilder bleiben stets Eigentum der Fotografin.

4.1.2. Für jede Nutzung sind Nutzungsrechte einzuholen. Jede Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig. Das Honorar für die Einräumung der Nutzungsrechte bemisst sich nach der Bildhonorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm).

4.1.3. Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Die nach dem Vertrag einzuräumenden Online-Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der Einrichtung technischer Schutzmaßnahmen gemäß Ziffer 4.3.4.

4.1.4. Die Umgestaltung und/oder Bearbeitung von Bildern (z.B. Montage, Beschneidung, Kolorierung) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht zulässig.

4.1.5. Die Weitergabe von Bildern an Dritte und die Übertragung/Unterlizenzierung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte auf/an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt auch für die Weitergabe von Bildern an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie für das Einreichen von Bildern im Rahmen der Beteiligung an Wettbewerben. Die Fotografin ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Honorars abhängig zu machen.

4.1.6. Bei Auftragsproduktionen bleibt die Fotografin, ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte, berechtigt, die Bilder ohne jede inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung für alle in Betracht kommenden Zwecke selbst zu verwerten.

4.2. Urhebervermerk

4.2.1 Bei jeder Bildnutzung ist die Fotografin Christa Lachenmaier als Urheberin zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Die Urhebernennung lautet: Christa Lachenmaier photography .

4.2.2. Bei der Nutzung auf Social Media-Plattformen und auf medienweitergebenden Plattformen hat die Urhebernennung als Wasserzeichen im Bild zu erfolgen.

4.3. Digitale Bildverarbeitung

4.3.1. Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

4.3.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.

4.3.3. Die dem Auftraggeber überlassenen digitalen Bilder enthalten Metadaten, sog. IPTC-Daten, mit Informationen über die Fotografin als Urheberin sowie zu den Modalitäten und Bedingungen der Nutzung. Das Entfernen oder Verändern der Metadaten ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht zulässig.

4.3.4. Der Auftraggeber hat technische Schutzmaßnahmen einzurichten, die den Zugang zu den ihm überlassenen Bildern beschränken und verhindern, dass die von ihm mit Zustimmung der Fotografin im Internet wiedergegebenen Bilder von Dritten insbesondere mittels Inline-Links und Frames als Embedded Content in ihre Internetseiten eingebunden werden.

4.4. Rechte Dritter

4.4.1. Die Fotografin räumt dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht ein. Der Auftraggeber hat die Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Eigentums-, Haus- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen oder von Inhabern der Rechte an abgebildeten Örtlichkeiten und Objekten, wie z.B. Gebäuden, Gegenständen, künstlerischen Gestaltungen, Dekorationen, Namen und Marken selbst zu beachten. Die für die Nutzung erforderlichen Einwilligungen und Freigabeerklärungen Dritter hat der Auftraggeber bei den jeweils Berechtigten selbst einzuholen. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der notwendigen Einwilligungen, Freigabeerklärungen bzw. Rechte von der Fotografin ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.

4.4.2. Bei Auftragsproduktionen ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Örtlichkeiten und Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentums- und Hausrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderlichen Einwilligungen oder Freigabeerklärungen der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Die Einwilligungen oder Freigabeerklärungen müssen sich auch auf die Verwertung der Bilder durch die Fotografin (Ziffer 4.1.6.) und/oder durch Dritte erstrecken, denen die Fotografin Nutzungsrechte einräumt oder auf die sie solche Rechte überträgt.

4.4.3. Der Auftraggeber hat die Fotografin von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung freizustellen, die aus einer Verletzung der Verpflichtung gemäß Ziffer 4.4.2. resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

4.4.4. Die Regelungen gemäß Ziffer 4.4.1. und 4.4.2. gelten auch dann, wenn die Fotografin die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern sie den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Einwilligungs- und Freigabeerklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

4.4.5. Ist der Auftraggeber einer Auftragsproduktion selbst Urheber oder Eigentümer der aufzunehmenden Objekte, ist er verpflichtet, in die Verwertung der Bilder durch die Fotografin (Ziffer 4.1.6.) einzuwilligen, ebenso wie in die Nutzung durch Dritte, denen die Fotografin Nutzungsrechte einräumt oder auf die sie solche Rechte überträgt. Dasselbe gilt für den Fall, dass dem Auftraggeber sonstige Schutzrechte an den aufgenommenen Objekten und Örtlichkeiten zustehen, oder aber er selbst auf Personenaufnahmen abgebildet ist.

5. Haftung und Schadensersatz

5.1. Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Fotografin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

5.2. Die Fotografin haftet nicht für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Insbesondere haftet sie nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

5.3. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

5.4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.5. Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Die Fotografin ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt der Fotografin vorbehalten.

6. Vertragsstrafe

6.1. Bei schuldhafter unberechtigter Nutzung durch den Auftraggeber, d.h. ohne Einholung der Nutzungsrechte bei der Fotografin erfolgter Nutzung eines Bildes oder ohne Zustimmung der Fotografin erfolgter Nutzung eines Bildes in Form der Archivierung (Ziffer 3.1.), Umgestaltung und/oder Bearbeitung (Ziffer 4.1.4.), Weitergabe an Dritte oder Übertragung/Unterlizenzierung von Nutzungsrechten auf/an Dritte (Ziffer 4.1.5.) oder Entfernen oder Verändern der Metadaten (Ziffer 4.3.3.) ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500% des gesamten vereinbarten Honorars für jeden Fall zu fordern, d.h. für jede verwirklichte unberechtigte Nutzung, wobei die Nutzung nur eines Bildes und die Verwirklichung nur einer Nutzungshandlung ausreichend ist. Eine Kumulierung findet nicht statt.

Fehlt es an einer Vereinbarung zum Honorar, ist als Vertragsstrafe 500% desjenigen Honorars zu zahlen, das sich bei Anwendung der zum Zeitpunkt der unberechtigten Nutzung gültigen Bildhonorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) pro Bild für jede Nutzung ergibt. Alternativ kann die Fotografin als Vertragsstrafe 500% ihres üblichen Honorars fordern, wenn sie den Nachweis erbringt, dass sie pro Bild für die in Frage stehende Nutzung üblicherweise ein höheres als das in der mfm-Bildhonorarliste ausgewiesene Honorar berechnet. Unabhängig davon, wie das Honorar im konkreten Fall ermittelt wird, beträgt die Vertragsstrafe mindestens 500,00 € pro Bild.

Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

6.2. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung schuldhaft die Benennung der Fotografin (Ziffer 4.2.1.) oder erfolgt die Benennung nicht beim Bild oder als Wasserzeichen im Bild bei der Nutzung auf Social Media-Plattformen oder auf medienweitergebenden Plattformen (Ziffer 4.2.2.), ist Ziffer 6.1. analog anzuwenden mit der Maßgabe, dass als Vertragsstrafe nicht 500%, sondern 100% des Honorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild zu zahlen sind.

Der Fotografin bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

7. Statut und Gerichtsstand

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Stabd 12-2021

[Herausgegeben vom BVAF]

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Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Christa Lachenmaier Photography

Kalscheurer Weg, Weg V9

D 50969 Köln

Telefon: +49 (0)2213101038
E-Mail: mail@christalachenmaier.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion

  • verwendetes Betriebssystem

  • Referrer URL

  • Hostname des zugreifenden Rechners

  • Uhrzeit der Serveranfrage

  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

4. Plugins und Tools

YouTube

Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.

Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

Vimeo

Unsere Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.

Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.

 

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Haftung für Inhalte

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